Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung endlich für Betreuungseinrichtungen an Grundschulen einführen

Die Sozialstaffel sowie die Geschwisterermäßigungen bei den Gebühren für die Kindestagesstätten und die Kindertagespflege sollen im Kreis Pinneberg nach dem Willen der SPD-Fraktion im Kreistag auch auf die Schulbetreuung an den Grundschulen ausgedehnt werden. Mit einer Initiative im Jugendhilfeausschuss des Kreises Pinneberg will die SPD jetzt erreichen, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Kommunen eine Ermäßigungsregelung für die Schulbetreuung erarbeitet, so dass es in allen Kommunen eine soziale Beitragsstaffelung geben kann.

Bild: SPD.DE

Die Sozialstaffel sowie die Geschwisterermäßigungen bei den Gebühren für die Kindestagesstätten und die Kindertagespflege sollen im Kreis Pinneberg nach dem Willen der SPD-Fraktion im Kreistag auch auf die Schulbetreuung an den Grundschulen ausgedehnt werden. Mit einer Initiative im Jugendhilfeausschuss des Kreises Pinneberg will die SPD jetzt erreichen, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Kommunen eine Ermäßigungsregelung für die Schulbetreuung erarbeitet, so dass es in allen Kommunen eine soziale Beitragsstaffelung geben kann.

Grundlage für die Ermäßigungen sollen sowohl die finanzielle Situation der Eltern sowie die Zahl der Kinder sein, die gleichzeitig eine Betreuung in Anspruch nehmen. Diese Sozialstaffel habe sich schon Kindertageseinrichtungen bewährt. Helga Kell-Rossmann, jugendpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, die den Antrag für die SPD in den Jugendhilfeausschuss eingebracht hat, hierzu: „Eltern, die berufstätig sind, möchten ihre Kinder mit Recht vor Schulbeginn und nach dem Ende des Unterrichts gut betreut wissen. Dazu gibt es ein wachsendes Angebot an Betreuung an den Grundschulen, für das es ab 2026 sogar einen Rechtsanspruch auf einen Platz durch Bundesgesetz geben soll.“ Der Rechtsanspruch soll einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vorsehen, wobei die Unterrichtszeit angerechnet wird.

„Bekannt ist, dass sich viele Eltern die aktuellen Betreuungskosten nicht leisten können. Weil der berechtigte und verantwortungsvolle Wunsch nach Betreuung nicht an Kosten scheitern darf, muss jetzt zügig eine Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung vorbereitet und dann eingeführt werden, und zwar so, dass dieses nicht an den verschiedenen Kostenberechnungen in den Kommunen des Kreises scheitert“, so Helga Kell-Rossmann. Die SPD sieht vor, dass die Kommunen vom Kreis bei der Ausgestaltung einer Ermäßigungsregelung deshalb auch finanziell unterstützt werden.

Mit diesem Vorschlag könne gleichzeitig, so der Fraktionsvorsitzende Hans-Peter Stahl, die Ungerechtigkeit beseitigt werden, dass für die Kinder, die einen Hort in einer Kita besuchen, die Geschwisterermäßigung in Anspruch genommen werden kann, bei der Schulbetreuung aber nicht. Auch hier warten die Eltern seit in Kraft treten des neuen Kindertagesstätten-Gesetzes auf eine Lösung. Für die SPD-Kreistagsfraktion ist das jetzt der zweite Anlauf in den letzten vier Jahren. Helga Kell-Rossmann: „Wir können nur intensiv dafür werben, dass CDU und B 90/ Die Grünen hier ihre Blockade aufgeben und zu einer Lösung bereit sind.“