Kreis übernimmt Taxikosten für Fahrten zum Impfzentrum

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In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Senioren am 5.2. ist mit großer Mehrheit (11 ja Stimmen, 1 Gegenstimme) die Grundsatzentscheidung getroffen worden, dass der Kreis Pinneberg die Kosten des Transportes der impfberechtigten Senior*innen der Priorität 1 (Personen ab 80 Jahren) übernimmt, die einen Impftermin haben und aufgrund von Mobilitätseinschränkungen eigenständig nicht in der Lage sind, das zuständige Impfzentrum zu erreichen.

Hintergrund des Beschlusses ist, dass sowohl von verschiedenen Seniorenbeiräten als auch von der Kreispolitik -SPD, CDU, Bürgerliche Mitte- Anfragen an die Verwaltung gerichtet worden waren mit der Bitte zu prüfen und Vorschläge zu unterbreiten, wie besonders gefährdete Einwohner*innen zu den Impfzentren transportiert werden können, ohne sich den Gefahren des ÖPNV auszusetzen oder kostspielige Taxifahrten finanzieren zu müssen.

Hierfür hat die Verwaltung verschiedene Szenarien geprüft, die den gewünschten sicheren Transport sicherstellen sollten. Aufgrund ihrer Prüfung empfahl die Verwaltung den Transport durch einen Taxigutschein weiter zu verfolgen, weil diese Transportmöglichkeit kurzfristig bereitgestellt werden kann und hierbei auch der geringste bürokratische Aufwand zu erwarten ist.

Zu der Frage nach der Höhe der voraussichtlichen Kosten konnte die Verwaltung keine konkreten Angaben machen, weil aus ihrer Sicht schwer einzuschätzen ist, wie hoch die Zahl derjenigen sein wird, die Taxigutscheine in Anspruch nehmen werden. Vor allem ist unklar, wer von den rund 23.000 über 80jährigen Menschen, die im Kreis Pinneberg leben, bereits geimpft worden ist oder wie viele sind in der Lage, eigenständig mit dem PKW zum Impfzentrum zu fahren oder wie viele können mit Unterstützung der Familienangehörigen, Nachbarn, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern zum zuständigen Impfzentrum gebracht werden.

Mit der Grundsatzentscheidung im Sozialausschuss, dass Gutscheine für die Nutzung von Taxis für Hin- und Rückfahrt für die 1.+2. Impfung zur Verfügung gestellt werden, kann die Verwaltung kurzfristig eine finale Konkretisierung der voraussichtlichen Kosten vornehmen und die Umsetzung vorbereiten. Nach Erstellung dieser Vorlage erfolgt die Beschlussfassung hierüber im Hauptausschuss/dem Finanzausschuss. Hans-Peter Stahl ist froh darüber, dass der Ausschuss mit breiter Mehrheit sich für eine unbürokratische Lösung entschieden hat.