Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass durch eine kontinuierliche Verbesserung des ÖPNV die Verkehrswende weiter vorangebracht werden muss. Zum Doppelhaushalt 2021/2022 werden wir deshalb Anträge unterstützen bzw. stellen, die dazu beitragen, dass anstelle des Autos vermehrt der ÖPNV oder das Fahrrad genutzt werden. Dazu wollen wir für den in den Grundzügen bereits vorliegenden 5. Regionalen Nahverkehrsplan (RNVP) ausreichende Mittel zur Umsetzung bereitstellen (1). Alle Maßnahmen, die sinnvoll sind, mit dem vorhandenen Personal auch umgesetzt werden können und finanzierbar sind, werden wir unterstützen. Wir sind zudem für eine bessere Förderung des dringend erforderlichen barrierefreien Ausbaus von Bushaltestellen (2). Schließlich bedürfen das Radverkehrskonzept der Weiterentwicklung und die Förderung der Radwegeinfrastruktur einer auskömmlichen finanziellen Förderung (3).
- Mittel für die Umsetzung des 5. Regionalen Nahverkehrsplan (RNVP)
Im Sinne eines effektiven Mitteleinsatzes muss der ÖPNV vor allem dort gestärkt werden, wo große Potentiale vorhanden sind. Dort lassen sich schnell vergleichsweise viele Autofahrer zum Umstieg in den ÖPNV bewegen. Als erstes sollte deshalb die vom RNVP vorgeschlagene neue Buslinie (395) von Wedel über Pinneberg, Tangstedt, Hasloh nach Garstedt eingerichtet werden. Auf dem Abschnitt Wedel/Pinneberg würde diese Linie als Expresslinie geführt werden. Hasloh würde endlich die bisher fehlende Ost-West-Anbindung erhalten. Durch diese neue Buslinie könnte man schnell erhebliche Effekte für den Umstieg vom Auto in den ÖPNV erzielen.
Als weitere vordringliche Maßnahme sollte eine neue Expressbuslinie von Pinneberg zum Airport Hamburg (19X) geschaffen werden.
Beide Maßnahmen könnten zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 umgesetzt werden. Die im ÖPNV-Haushaltsentwurf eingestellten zusätzlichen Mittel zur Umsetzung des RNVP in Höhe von 1 Mio. € sind hierfür laut Aussage von Herrn Mozer ausreichend. Wir werden deshalb dem vorgelegten ÖPNV-Haushalt mit der zusätzlichen 1 Mio. € für die Umsetzung des RNVP zustimmen und mit einem Haushaltsbegleitbeschluss fordern, die beiden neuen Buslinien zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einzurichten.
Die übrigen im RNVP enthaltenen Verbesserungsmaßnahmen sollten auf die Laufzeit des RNVP verteilt und kontinuierlich auf den Weg gebracht werden. Dafür sind nach 2022 mittelfristig jährlich ½ Mio. € eingeplant. Wir schlagen vor und werden beantragen, diesen Betrag zu verdoppeln und in die mittelfristige Finanzplanung für die Verbesserung des ÖPNV jährlich 1 Mio. € zusätzlich einzustellen.
Damit können Verbesserungen im Wochenendnachtverkehr, die wir für sinnvoll halten, finanziert werden. Der RNVP sieht außerdem weitere Taktverdichtungen vor. Der Grundtakt in Elmshorn von 30 Min. könnte auf 20 oder 15 Min. gesenkt werden. Auch auf der Buslinie 594 zwischen Quickborn und Norderstedt ist unserer Ansicht nach eine Taktverdichtung angebracht. Auch eine weitere Expressbuslinie von Uetersen nach Schenefeld wird von uns befürwortet, weil sie zu deutlichen Verbesserungen führen würde. Ob diese Maßnahmen mit bloß ½ Mio. € jährlich zusätzlich finanziert werden können, halten wir für fraglich.
Zudem sind im Vorgriff auf den 5. RNVP einige Maßnahmen bereits in der Umsetzung. Dazu gehören die Expressbuslinie Uetersen/Tornesch und die Einführung bzw. Ausweitung der Anrufsammeltaxis (AST) im Bereich Barmstedt und Tornesch/Heidgraben. Die Finanzierung dieser Maßnahmen ist nur bis einschließlich 2022 durch Mittel der KViP gesichert. Danach muss der Kreis diese Maßnahmen finanzieren. Hinzu kommt, dass es unser Ziel ist, die Anrufsammeltaxis zu einem digitalen On-Demand-Verkehr weiterzuentwickeln, d. h., dass die Verkehrsmittel bedarfsorientiert und ohne festen Fahrplan verkehren oder in Betrieb gesetzt werden. Auch das muss finanziert werden. Schließlich wird die Umstellung auf E-Busse einen zusätzlichen Finanzbedarf auslösen. Die von uns geforderte zusätzliche 1 Mio. € jährlich ab 2023 für Verbesserungen im ÖPNV dürfte deshalb eher knapp bemessen sein.
- Barrierefreier Umbau der Bushaltestellen
Es gibt im Kreis immer noch sehr viele nicht barrierefreie Bushaltestellen. Das Interesse der Kommunen, die für den Bau und die Unterhaltung der Bushaltestellen zuständig sind, hieran etwas zu ändern, ist sehr unterschiedlich. Zwar wird der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen mit 75% der förderungsfähigen Kosten gefördert. Der Anreiz scheint aber nicht ausreichend zu sein. Auch stand bisher für die Förderung nur eine (zu) geringe Summe zur Verfügung (jährlich 135.000 €). Damit der Umbau einen Schub erhält, ist die SPD-Fraktion dafür, die förderungsfähigen Kosten zu 100% zu erstatten. Dann würden nur noch die Planungskosten bei den Kommunen verbleiben. Und die Fördersumme im Haushalt sollte auf 500.000 € angehoben werden.
- Weiterentwicklung des Radverkehrskonzept und Förderung der Radwegeinfrastruktur
Zur Verkehrswende gehört auch die Förderung des Radverkehrs, der eine Alternative zum Auto sein kann und zudem dem Klimaschutz (und der eigenen Gesundheit) dient. Zur Steigerung des Radverkehrsanteils bedarf es Maßnahmen, die das Radfahren sicher und attraktiv machen. Dazu gehören Radwege in einem ordentlichen baulichen Zustand. Dem inzwischen beschlossenen Radverkehrskonzept lässt sich entnehmen, dass es bei den Radwegen im Kreis einen großen Sanierungsbedarf gibt. Auch zeigt es auf, wo noch Radwege fehlen.
Zum einen sollte das Radverkehrskonzept kontinuierlich gepflegt und auf dem neuesten Stand gehalten werden. Der Bereitstellung der dafür erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 20.000 € im Doppelhaushalt 2021/2022 wird die SPD-Fraktion deshalb zustimmen. Zum anderen ist es unserer Ansicht nach sinnvoll, für die Nutzung des Fahrrads als alternatives Fortbewegungsmittel zu werben. Die dafür von der Verwaltung für notwendig erachteten insgesamt 50.000 € für 2021 und 2022 tragen wir als SPD-Fraktion mit.
Besondere Bedeutung kommt der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus
der Radverkehrsinfrastruktur im Kreis Pinneberg zu. Mit ihr soll der alltägliche Radverkehr im Kreis Pinneberg gefördert werden. Dazu werden der Ausbau und die Grundsanierung der Radverkehrsinfrastruktur der Kommunen im Kreis sowie
der begleitenden Infrastruktur nach Prioritäten finanziell gefördert. Im Doppelhaushalt 2021/2022 und in der mittelfristigen Finanzplanung sind hierfür jährlich 1,5 Mio. € vorgesehen. Angesichts des im Radverkehrskonzept aufgezeigten großen Sanierungsbedarfs schlagen wir vor, die Summe maßvoll auf 2 Mio. € jährlich anzuheben.