Coronabedingte Leistungsausfälle finanziell ausgleichen

Kulanz für Träger der Jugend- und Sozialarbeit Bild: spd.de

Die coronabedingten Leistungsausfälle bei den Trägern der Jugend- und Sozialarbeit sollen weiter finanziell ausgeglichen werden. In ihrem Antrag für die Kreistagssitzung am 2. September fordert die SPD, dass die Kulanzregelung des Landes bis Ende des Jahres 2020 verlängert wird, da die bestehende Regelung am 30. Sept. 2020 ausläuft. Für die Verlängerung soll sich die Kreisverwaltung bei der Landesregierung und dem Landkreistag einsetzen.

Mit der aktuellen Regelung werden Corona bedingte Leistungsausfälle bei Trägern, die Leistungen, wie beispielsweise bei der Schulbegleitung, den Eingliederungshilfen in Kitas und den Hilfen in den Familien, finanziell kompensiert. Die Regelung ermöglicht es, die mit den Trägern vereinbarte Vergütung fortzuzahlen, auch wenn die Leistung aufgrund von Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona Pandemie nicht voll erbracht werden kann.

Für die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses Helga Kell-Rossmann (SPD) muss unverzüglich eine Verlängerungsregelung getroffen werden, denn -so Kell-Rossmann- die Corona Pandemie ist ja am 30. September nicht einfach „weg“ und die Träger brauchen Planungssicherheit um die soziale Infrastruktur mit ihren vielfältigen Hilfsangeboten für die Menschen im Kreis zu erhalten.